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Rückblick zum Fachtag Produktkennzeichnung

Datum 31.07.2023

Am 21. Juni 2023 organisierte die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung einen ganztägigen Online-Fachtag zum Thema Produktkennzeichnung.
Produktkennzeichnungen und deren Hintergrund sind hilfreich für die Beschaffungspraxis, da hierdurch viele Informationen durch die Unternehmen zur Verfügung gestellt und teilweise durch externe Dritte überprüft werden. Für die Beschaffungspraxis ist es allerdings nicht immer eindeutig zu erkennen, was durch den Gesetzgeber gefordert wird und was eine freiwillige Produktkennzeichnung (mit Nachhaltigkeitskriterien) ausmacht. Der Fachtag hat 95 Teilnehmenden hierauf eine Antwort gegeben.

Herzlich Willkommen zum Fachtag Produktkennzeichnung


Nachfolgend möchten wir eine kurze Zusammenfassung der Vorträge geben. Am Ende des Artikels stellen wir Ihnen die freigegebenen Präsentationen zum Nachlesen zur Verfügung.

Überblick über die Nachweisformen - Ilse Beneke

Der Fachtag startete mit einem Überblick über die Nachweisformen von Ilse Beneke, Leiterin der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung. Als Herausforderung beim Thema Produktkennzeichnungen wurden die unterschiedlichen Belege und Nachweise angesprochen sowie die Relevanz des Themas für die alltägliche Praxis hervorgehoben. Denn die Entscheidung darüber, welche Belege bzw. welcher Nachweis für ein Ausschreibungsverfahren herangezogen werden, liegt beim öffentlichen Auftraggeber. Wichtig ist hierfür, dass die entsprechenden Regeln bekannt sind und wie diese zu verstehen sind. Dies wurde im Weiteren erläutert und ein erster Einblick für die praktische Herangehensweise dargelegt. Der Beitrag von Frau Beneke endete mit einem Exkurs zum Thema (Über-)Prüfungen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass neben der Forderung eines Nachweises auch die (Über-)Prüfung in den Vergabeunterlagen zu berücksichtigen ist.

Titelfolie der Präsentation von Ilse Beneke (BeschA)

Gütezeichen im Kontext zu anderen Produktkennzeichnungen - Nadine Waldorf

Daran anschließend stellte Nadine Waldorf von der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung Gütezeichen im Kontext zu anderen Produktkennzeichnungen vor. In fünf Tops wurde von Definitionen und Einteilungsmerkmalen über Gütezeichen mit Nachhaltigkeitsbezug bis hin zu Anwendungen in der Praxis mit ergänzendem Verweis auf Literatur und Hilfestellung das Thema anschaulich aufbereitet.
Interessant waren hierbei die Einteilungsmerkmale „Qualitäts-/Gütezeichen“, „Kriterien“, „Wer ist Siegelgeber?“ und die „Vergaberechtliche Einordnung“, die für das Verständnis eines Gütezeichens hilfreich sind. Aber auch die Anwendung in der Praxis, die durch manche politischen Programme wie z.B. das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit unterstützt werden, offenbarte wie bedeutend Gütezeichen für die nachhaltige öffentliche Beschaffungspraxis sind und es wurde auf einige Besonderheiten hingewiesen. Zusammenfassend ist das Thema Produktkennzeichnung äußerst bedeutsam. Hinsichtlich der Anwendung ist es wichtig zu wissen, wie diese erfolgen sollte. Dabei können Gütezeichen ein nützliches Instrument für die Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen öffentlicher Beschaffung sein.

Titelfolie der Präsentation von Nadine Waldorf (BeschA)

Beschaffung von Druckleistungen bei Vorgabe von Produktkennzeichnungen - Mark Riediger

Nach einer kurzen Kaffeepause stellte Mark Riediger, Nachhaltigkeitsberater im Beschaffungsamt des BMI ein Praxisbeispiel vor, wie Gütezeichen innerhalb eines Vergabeverfahrens bei einer nachhaltigen Beschaffung herangezogen wurden. Konkret ging es um die Beschaffung für den Druck und die Lieferung von Plakaten (Wandzeitungen). Mittels der Forderung „Das Material muss den Standards eines Umweltzeichens (z.B. Blauer Engel, Europäischen Umweltzeichens (EU Ecolabel)) oder der FSC- oder PEFC-Zertifizierung entsprechen“ wurde in den Ausführungsbedingungen ein nachhaltiger Schwerpunkt gelegt. Das beschriebene Vorgehen hat sich in vielen Ausschreibungen bewährt und sich als unkompliziert in der Umsetzung und Kontrolle erwiesen. In aktuellen Verfahren wird zudem bereits eine Zertifizierung nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme) bzw. DIN EN ISO 14001 gefordert. Ab 2024 soll darüber hinaus voraussichtlich allein eine Zertifizierung nach EMAS zugelassen werden.

Titelfolie der Präsentation von Mark Riediger (BeschA)

Unterstützung bei der Nachweisführung durch den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit - Ann-Kathrin Voge

Als nächstes stellte Ann-Kathrin Voge von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global vor, wie die Unterstützung bei der Nachweisführung durch den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit erfolgen kann. Zu Beginn wurde der Kompass Nachhaltigkeit vorgestellt, um die Webplattform an sich einzuordnen, um dann in den Gütezeichenfinder einzusteigen, der für sieben Produktgruppen 50 Gütezeichen darstellt und vergleichbar macht, von denen aktuell 18 den Kriterien in § 34 Abs. 2 Nr. 2-5 der VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) entsprechen. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass die Prüfung auf den Auftragsgegenstand jeweils für den Anwendungsfall vorzunehmen ist!
Frau Voge betonte nochmals, dass soziale und ökologische Kriterien durch die Grundsätze der Vergabe Teil des Vergabeverfahrens werden können und dass soziale und ökologische Kriterien bei allen Vergabearten in die Leistungsbeschreibung, in die Ausführungsbedingungen oder in die Zuschlagskriterien einfließen können, in beschränktem Umfang auch in die Eignungskriterien.

Titelfolie der Präsentation von Dr. Andrea Harrer (BAM)

EU-Energieverbrauchskennzeichnung - Dr. Andrea Harrer

Dr. Andrea Harrer von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat nach der Mittagspause mit einer Vorstellung der EU-Energieverbrauchskennzeichnung den Fachtag fortgesetzt. Hier wurde erläutert, was die EU-Energieverbrauchskennzeichnung ist und welche Produktgruppen abgedeckt sind, was mit der Kennzeichnung abgebildet wird, wie die Kriterien erarbeitet werden sowie eine Vorstellung der Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling).
Das Energielabel gibt eine Information über den Energieverbrauch sowie weitere produktspezifische Eigenschaften und soll dabei unterstützen, eine sachkundige Kaufentscheidung auf der Basis dieser Angaben zu treffen. Es besteht die Verpflichtung ein korrektes Label beim Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt beizulegen sowie die Eintragung in die Datenbank EPREL. Mittlerweile gibt es 15 Verordnungen für unterschiedliche Produktgruppen in den Kategorien Heiz- und Klimageräte, Haushaltsgeräte, Elektronikgeräte sowie Beleuchtung.
Die Produktdatenbank EPREL liefert in dem öffentlichen Teil Informationen für alle Interessierten sowie die Möglichkeit Produktdatenblätter oder EU-Energielabel herunterzuladen. Die Datenbank ist über folgenden Link zu finden: https://eprel.ec.europa.eu/screen/home und bietet unter anderem auch die Möglichkeit eine Übersicht der „Modellverteilung je Leistungsklasse“ ausgeben zu lassen.

Titelfolie der Präsentation von Dr. Andrea Harrer (BAM)

GRÜNEN KNOPF 2.0 - Silke Langer und Nicole Zintel

Als nächstes stellten Silke Langer, Beraterin im Sektorvorhaben Nachhaltiger Konsum der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Nicole Zintel, Beraterin im Sektorvorhaben unternehmerische und öffentliche Verantwortung für nachhaltige Lieferketten / Nachhaltige Öffentliche Beschaffung den GRÜNEN KNOPF 2.0 vor.

Silke Langer startete zunächst mit der Vorstellung des Grünen Knopf 2.0 und stellte die Besonderheit heraus, dass der Grüne Knopf soziale und ökologische Anforderungen an das Produkt kombiniert, die durch Anforderungen an das Unternehmen ergänzt werden. Die unternehmerische Sorgfalt als Konzept bereitet Unternehmen auf Lieferkettengesetze vor. Das systematisierte Risikomanagement ermöglicht entlang der Lieferkette, Unternehmen ganzheitlich Verantwortung für Mensch und Umwelt zu übernehmen. Dadurch soll eine positive Wirkung auf die Textillieferkette erfolgen. Die Produktionsstufen Rohstoffgewinnung (Faser- und Materialeinsatz), Nassprozess sowie die Konfektion stehen dabei im Fokus. Der Grüne Knopf arbeitet hierbei mit einem Meta-Siegel-Ansatz für diese Stufen. Es können also anspruchsvolle und glaubwürdige Siegel genutzt werden, um Nachweise für die Produktionsstufen einzureichen. Abschließend wurde noch der Prozess für die Lizenzierung dargestellt.

Nicole Zintel ging darauf aufbauend ein, wie der Grüne Knopf in der nachhaltigen Textilbeschaffung eingesetzt werden kann, da dieser die formellen Anforderungen an Gütezeichen i.S.d. § 34 II Nr. 2-5 VgV erfüllt. Zunächst wurden der Stufenplan und Leitfaden zur nachhaltigen Textilbeschaffung vorgestellt. Der Leitfaden zeigt Möglichkeiten zur Nachweisführung mittels Gütezeichen und weiteren Siegel und empfiehlt aus „Gründen der Transparenz und Vergaberechtssicherheit, die sozialen und ökologischen Merkmale der Leistung immer explizit in den Vergabeunterlagen zu benennen und nicht pauschal auf ein Gütezeichen zu verweisen.“

Titelfolie der Präsentation von Silke Langer und Nicole Zintel (GIZ)

Vorstellung des Blauen Engel und des EU-Ecolabel - Dr. Kristin Stechemesser

Den Endspurt begann Dr. Kristin Stechemesser vom Umweltbundesamt mit der Vorstellung des Blauen Engel und des EU-Ecolabel sowie der Einordnung der beiden Gütezeichen in die öffentliche Beschaffung.
Blauer Engel: Der Blaue Engel zeichnet seit 45 Jahren umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen aus und ist mittlerweile für mehr als 20.000 Produkte von über 1.600 Unternehmen verfügbar. Dabei wird auf Transparenz, Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit gesetzt und das für eine ganzheitliche Betrachtung des Produktlebenszyklus.
EU Ecolabel: Das EU Ecolabel wurde vor über 30 Jahren gegründet und mittlerweile gibt es 89.000 Produkte und Dienstleistungen, die das EU-Umweltzeichen tragen. Es setzt strenge und transparente Kriterien in 24 verschiedenen Produkt- und Dienstleistungskategorien und kann in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU beantragt werden.
Beide Gütezeichen erfüllen die Vorgaben aus dem Vergaberecht und sind sogar in unterschiedlichen politischen Programmen explizit gefordert.

Titelfolie zur Präsentation von Dr. Kristin Stechemesser (UBA)

CE-Kennzeichnung - Dr. Tobias Bleyer

Abschließend stellte Dr. Tobias Bleyer, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die CE-Kennzeichnung vor. Dies ist eine verbindliche Kennzeichnung für harmonisierte Produkte und betrifft ausschließlich Produkte, die speziellem EU-Binnenmarktrecht unterliegen. Der Hersteller erklärt mittels der Kennzeichnung, dass das Produkt den einschlägigen EU Harmonisierungsrechtsvorschriften entspricht und bringt dafür sichtbar, lesbar und unzerstörbar die CE-Kennzeichnung an.
Dr. Tobias Bleyer präsentierte außerdem noch eine Webseite der Europäischen Kommission, die über Anforderungen an Produkte mit CE-Kennzeichnung informiert, welche über folgenden Link zu erreichen ist https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/ce-marking/manufacturers_en, sowie weitere Informationsplattformen, die in der Präsentation zu finden sind.

Titelfolie der Präsentation von Dr. Tobias Bleyer (BAuA)

Der ganztägige Fachtag hat einen Einblick in die Vielfalt an unterschiedlichen Produktkennzeichnung aufgezeigt und an der einen oder anderen Stelle etwas Licht ins Dunkel gebracht. Wir hoffen mit den Beiträgen Ihre alltägliche Arbeitspraxis etwas erleichtert zu haben.
Die KNB unterstützt sehr gerne bei Fragen zur Produktkennzeichnung in der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und bei der Vernetzung zur praktischen Umsetzung. Kontaktieren Sie uns gerne unter nachhaltigkeit@bescha.bund.de oder telefonisch unter +49 228-99610-2345.