Niedersachsen: Änderungen im Vergaberecht
Zum 1. Juli 2016 tritt das reformierte niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft. Die Nachhaltigkeitsaspekte bleiben unangetastet.
Die Reform des Vergabegesetzes in Niedersachsen soll das novellierte Vergaberecht verschlanken. Dies unter anderem mit Bezug zu Bundesregelungen.
Hierzu Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Mit den Änderungen sorgen wir für die niedersächsischen Unternehmen ebenso wie für die öffentlichen Auftraggeber für Verbesserungen. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das seine vergaberechtlichen Landesvorschriften an die des Bundes anpasst. Besonders wichtig ist es mir, dass die Vorschriften zur umweltverträglichen Beschaffung und zur Berücksichtigung sozialer Kriterien sowie mittelständischer Interessen nicht geändert werden. Niedersachsen behält damit ein modernes Landesvergaberecht. Die öffentliche Hand kann so beim Einkauf ihrer Vorbildfunktion weiterhin gerecht werden."
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Die landesspezifische (nur für Vergaben öffentlicher Auftraggeber anzuwendende) Mindestentgeltregelung wird durch die bundesweiten Regelungen des Mindestlohngesetzes ersetzt.
- In Zukunft ist nur noch bei Ausführungen eines Auftrags im Inland die Einhaltung von Mindestentgelten zu beachten.
- Im Bereich des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) bleibt die bisherige Regelung zur Tariftreue bestehen. Hier erfolgt eine klarstellende Ergänzung, dass dies auch für Unteraufträge gilt.
- Im sog. freigestellten Schülerverkehr ist zukünftig nur noch der für Dienstleistungen einschlägige Mindestlohn zu fordern.