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Baden-Württemberg

Datum 01.07.2013

Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) ist zum 01. Juli 2013 in Kraft getreten.

Im Land Baden-Württemberg ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) zum 01. Juli 2013 in Kraft getreten. Das Gesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen sowie sonstiger öffentlicher Auftraggeber, die in Baden-Württemberg Aufträge vergeben, nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags ein Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten.

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