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Unternehmen und nachhaltige Beschaffung…

…gehören untrennbar zusammen. Nur wenn Unternehmen bereit sind, nachhaltige Lösungen zu entwerfen und diese bei Ausschreibungen auch anzubieten, können sie von den öffentlichen Auftraggebern eingekauft werden.
Dabei ist es wichtig, dass Unternehmen die Rahmenbedingungen der öffentlichen Auftraggeber kennen und sich dazu informieren, um anbieten zu können. Als kurzen Ausgangspunkt für Unternehmen haben wir im Folgenden einige kurze Informationen zusammengestellt:

Die öffentliche Hand ist beim Einkauf an die Vorgaben des Vergaberechts gebunden. Mit der Vergaberechtsnovelle 2016 wurde u.a. die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogene Aspekte bezüglich der oberschwelligen Vergaben in die Grundsätze der Vergabe mit aufgenommen  (§97 GWB, Abs. 3). Auch in der Unterschwellenvergabeordnung, welche grundsätzlich für den Bund und für einige Länder gilt, findet sich diese Regelung.

Die Verfahrensgrundsätze der Vergabe umfassen aber auch z.B. den Grundsatz der Ausschreibung im Wettbewerb und das Gleichbehandlungsgebot, sowie das Gebot der Losvergabe (zur Gewährleistung der Mittelstands- und der KMU-Förderung). Dies bedeutet beispielsweise, dass alle erforderlichen Informationen vorab transparent veröffentlicht werden müssen und ausschließlich produkt- und unternehmensneutrale Kriterien gefordert werden dürfen. Dadurch sollen gleiche Chancen für alle potentiellen Bieter geschaffen und die Korruptionsanfälligkeit vermieden werden. Aus Sicht der nachhaltigen Beschaffung lässt sich dadurch aber ableiten: Auch wenn Produkte im Vergleich zu anderen Lösungen nachweislich nachhaltiger sind, dürfen sie laut Vergaberecht nicht „einfach so eingekauft“ werden - denn das würde gegen sämtliche Grundsätze des Vergaberechts verstoßen. Vielmehr müssen objektive Kriterien herangezogen werden. Hier liegt ein wichtiger Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Einkauf.

Viele Behörden sind bereits auf dem Weg und versuchen Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Vergabeprozesse und Ausschreibungen zu integrieren. Durch die Struktur des Vergaberechts ergeben sich aber auch Herausforderungen für die Beschaffungspraxis: Es ist nicht immer einfach, die Balance zwischen allen Vorgaben zu finden. Daher ist es besonders wichtig, dass nachhaltige Produkte und Leistungen am Markt vorhanden sind und bei Ausschreibungen auch angeboten werden. Denn die Verfügbarkeit nachhaltiger Lösungen ist Grundlage und ein wichtiges Signal für das Beschaffungswesen, um das Thema nachhaltige Beschaffung in der Praxis weiter voran zu bringen. Wir möchten Unternehmen daher weiter ermutigen, nachhaltige Lösungen zu entwickeln und diese bei öffentlichen Ausschreibungen anzubieten.

Im Rahmen der Markterkundung informieren sich Beschaffende über verfügbare Lösungen am Markt. Dies ist ein wichtiger Schritt um die Leistung zu konkretisieren. Allerdings ist auch hier Fingerspitzengefühl geboten, da im Rahmen des Wettbewerbs- und Transparenzprinzips und der Korruptionsprävention beispielsweise ein zu enger Austausch mit einem einzelnen potentiellen Bieter nicht „einfach so“ zulässig ist.
Informieren Sie sich als Unternehmen am besten innerhalb Ihrer Branche oder bei Ihrer Auftragsberatungsstelle, wo Angebote für die öffentliche Hand am besten platziert werden. Dies können beispielsweise produktbezogene Messen oder Konferenzen sein.

Unter diesem Link des Beschaffungsamtes des BMI finden Sie weitere praktische Informationen für Unternehmen, beispielsweise eine Auswahl an Veröffentlichungsmedien für Ausschreibungen und die Kontaktdaten zu den Auftragsberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern.

An dieser Stelle müssen wir darauf hinweisen, dass wir als Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung vor allem öffentliche Auftraggeber unterstützen und daher leider keine Leistungen, wie Schulungen und Beratungen, für Unternehmen anbieten können.

Sie haben als Unternehmen eine besonders nachhaltige Produkt- oder Dienstleistung anzubieten und möchten öffentliche Auftraggeber darüber informieren?
Nachhaltige Lösungen und Produkte finden wir spannend und wollen uns auch gern dazu informieren, um öffentliche Auftraggeber bei entsprechenden Anfragen informieren zu können. Wir nehmen die grundsätzlichen Kriterien und Geschäftsmodelle daher gerne auf. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir aufgrund unserer Verpflichtung zur Produkt- und Unternehmensneutralität davon absehen, einzelne Unternehmen  oder Produkte zu bewerben.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ausschreibungen, Vergabeverfahren oder auch der Frage, wie man öffentliche Auftraggeber am besten über seine Produkte informiert an Ihre Auftragsberatungsstellen, welche wir auf den Seiten der jeweiligen Bundesländer verknüpft haben.