Drittes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
Erstellende Organisationseinheit: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)
Herausgeber: MIL
Bundesland: Brandenburg
Datum: 08.08.2025
Ablaufdatum: 08.08.2026
Produktgruppe:
Vergabeart:
Dokumentenart: Gesetz
Nachhaltigkeitsaspekte: Ökologisch, Ökonomisch
Verschlagwortung: PV; Photovoltaik; Pflicht; Solar; Gebäude; Dach
Kurzbeschreibung/Hintergrundinformationen: Im 3. Änderungsgesetz zur Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) wurde im September 2023 der "§ 32a Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern" ergänzt. Darin geregelt ist die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche auf öffentlichen oder überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden und auf geeigneten offenen Stellplatzanlagen ab dem 1. Juni 2024 unter bestimmten Voraussetzungen und mit bestimmten Ausnahmeregelungen.