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Neu: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff)

Datum 05.06.2020

Behörden des Bundes sind verpflichtet, die Vorschrift im Rahmen der Auftragsvergabe zu beachten und damit Aspekte des Umwelt- und des Klimaschutzes zu berücksichtigen.

Die im Bundesanzeiger veröffentlichte Vorschrift ist am 27. Mai 2020 in Kraft getreten.

In der Vorschrift wird die Berücksichtigung verschiedener Anforderungen zur angemessenen Beachtung von Umweltschutz- und insbesondere Energieeffizienzaspekten gefordert. Hierzu gehören unter anderem die Anspruchskriterien dieser Umweltzeichen:

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind auch die voraussichtlichen Nutzungskosten, die Wartungskosten und die Kosten am Ende der Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Unterstützung zur Einbindung dieser Lebenszykluskosten bietet das
Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO).
Der gemeinsam mit der Universität der Bundeswehr - München entwickelte "Tool-Picker" bietet eine große Anzahl von Werkzeugen und dazugehörige Leitfäden an, die die Berechnung dieser Kosten vereinfachen.