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NRW: Vereinfachung des Vergaberechts

Datum 23.03.2018

Am 21. März hat der Landtag Nordrhein-Westfalens das sogenannte "Entfesselungspaket I" verabschiedet. Unter anderem ist davon das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) betroffen, das auf wenige Regelungen zurückgeführt wird.

Die Änderungen im Vergaberecht waren bereits Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen den beiden Regierungsparteien CDU und FDP. Am 21. März 2018 hat der Landtag NRW das "Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen – Entfesselungspaket I" angenommen und verabschiedet. Die Landesregierung sieht die Änderungen als notwendige Maßnahmen zum Bürokratieabbau.

Ministerpräsident Armin Laschet dazu in einer Pressemitteilung vom 29. August 2017:
„Mit dem Entfesselungspaket setzen wir ein erstes klares Signal für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes."

In der Begründung zum Entfesselungspaket wird zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes ausgeführt:

"Die Regelungen zur

  • Berücksichtigung des Umweltschutzes und der Energieeffizienz,
  • Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen,
  • Frauenförderung, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

sind aufgrund des umfassend reformierten Vergaberechts im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der neuen Unterschwellenvergabeordnung („UVgO“) nicht erforderlich. Das neu gefasste allgemeine Vergaberecht ermöglicht öffentlichen Auftraggebern im Rahmen ihres umfassenden Leistungsbestimmungsrechtes all diese Aspekte im Einzelfall zu berücksichtigen und effektiv zu gestalten. Eine darüber hinausgehende gesetzliche Regelung ist damit entbehrlich.
Aufgrund der Vereinfachung der Regelungen in diesem Gesetz bedarf es keiner Servicestelle für Fragen zum TVgG NRW. Diese wird abgeschafft."

Die Auswirkungen der Gesetzesänderung wird bei der Entlastung des kommunalen Bereichs und bei der Reduzierung der Anforderungen an Unternehmen gesehen. Die nachhaltige Entwicklung soll in diesem Zusammenhang nicht betroffen sein:
"Das Gesetz hat keine negativen Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung im Land Nordrhein-Westfalen. Mit dem Abbau von Bürokratie bei Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern sowie einer Entlastung der öffentlichen Haushalte werden auch die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie gestärkt."