Navigation und Service

Förderung: Ladeinfrastruktur und Cargobikes

Datum 02.03.2018

Für den Klimaschutz treibt Bayern den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur voran. Der Bund unterstützt den Einsatz von Schwerlastenfahrrädern mit Elektroantrieb, bekannt auch als Cargobikes. Auch Kommunen können davon profitieren.

Ladeinfrastruktur in Bayern

Eine nicht oder nur marginal vorhandene Ladeinfrastruktur hemmt die Beschaffung von Elektrofahrzeugen. Insbesondere die starke Belastung der Innenstädte mit Abgasemissionen kann auch durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen vermindert werden.

In Ergänzung zum Bundesprogramm hat sich die Bayerische Staatsregierung das Ziel gesetzt, mit einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben, um die Zielsetzung von 7.000 öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Bayern im Jahr 2020 zu erreichen.

Die Laufzeit des Förderprogramms umfasst den Zeitraum vom 1. September 2017 bis zum 31. Dezember 2020. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Anträge können natürliche und juristische Personen, einschließlich Kommunen stellen.

Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass

  • die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind,
  • der Betrieb der Ladesäulen mit aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom erfolgt,
  • die Mindestbetriebsdauer auf sechs Jahre angelegt ist,
  • die Vorgaben der Ladesäulenverordnung erfüllt werden.

Weitere Informationen stehen auf der Webseite des Bayerischen Wirtschaftsministerium und beim Kompetenzatlas Elektromobilität Bayern zur Verfügung.

Elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder

Auch sogenannte „Cargobikes“ können insbesondere auf der „letzten Meile“ des städtischen Lieferverkehrs einen merklichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie sind nun Investitionen in E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig.

Antragsberechtigt sind neben privaten Unternehmen auch Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser bzw. deren Träger, auch Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise).

Die Förderung beträgt 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann.

Weitere Informationen stellt das BAFA auf seiner Webseite zur Verfügung.