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IT-Beschaffung unter sozialen Gesichtspunkten in der Praxis

Datum 26.02.2018

Im Rahmen einer Ausschreibung haben sich Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein 2017 entschlossen, verstärkt soziale Aspekte bei der Beschaffung von IT-Hardware einzubinden.

Der Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Beschaffung von IT-Hardware durch staatlicher Stellen wird aufgrund der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt. Ein Verbund der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein (ITSH-edu) hat sich im letzten Jahr hierzu für eine entsprechende Vorgehensweise entschieden. Um die Einhaltung der Kriterien fairer Produktion und Beschaffung durch Anbieter und Hersteller von einer dritten Institution überwachen zu lassen, schloss sich der ITSH-edu der Nichtregierungsorganisation "Electronics Watch“ an. „Electronics Watch“ ist eine unabhängige Monitoring-Organisation, die öffentliche Auftraggeber dabei unterstützt, ihre Verantwortung für den Schutz der Arbeitsrechte in der globalen Lieferkette der Elektronikindustrie wahrzunehmen.

Mit den abgeschlossenen Verträgen wird die Hardware wie PCs, Drucker, Bildschirme und Server bis 2020 damit vorrangig über Unternehmen beschafft, die sich zur Achtung der Arbeitsrechte und zur Einhaltung von Sicherheitsstandards in globalen Lieferketten verpflichten. Aus den auf insgesamt zehn Millionen Euro Volumen geschätzten Verträgen wurden bereits mehr als 1.200 Geräte beschafft.

Mehr Informationen zur sozialen IT-Beschaffung des Verbundes ITSH-edu finden Sie in einer Pressemeldung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Weitere Möglichkeiten zur Beschaffung von IT unter der Berücksichtigung sozialer Aspekte:

  • Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT
    Die Mustererklärung zu sozial nachhaltigen Arbeitsbedingungen richtet sich an staatliche Einkäufer in Bund, Ländern und Kommunen und kann ohne weitere Anpassungen nicht nur für Ausschreibungen von IT-Hardware, sondern auch für IT-Dienstleistungen verwendet werden.
  • Praxisbeispiel: Ausschreibung PC und Monitore für das BMZ
    Die Ausschreibung beinhaltet ein Vorgehen in zwei Stufen: Die Einhaltung sozialer Kriterien, die  durch unabhängige Nachweise bestätigt werden können, werden als Ausschlusskriterien definiert. Soziale Kriterien, die bisher keine anerkannte Nachweisführung ermöglichen, werden in der Ausschreibung als Zuschlagkriterien bewertet. Hierzu wird von jedem Bieter ein Bieterkonzept gefordert.


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