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Kommunalrichtlinie: Zweites Antragsfenster 2018 geöffnet

Datum 04.07.2018

Vom 1. Juli bis zum 30. September 2018 können erneut Förderanträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) des Bundesumweltministeriums beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Bislang wurden durch die Kommunalrichtlinie seit 2008 mehr als 11.500 Klimaschutzprojekte in rund 3.000 Kommunen unterstützt. Auch für Kommunen, die nur über begrenzte Finanzmittel verfügen, ist die Kommunalrichtlinie möglicherweise interessant: Der Zuschuss für finanzschwache Kommunen kann bis zu 90 Prozent betragen!

Neben Kommunen können beispielsweise auch kommunale Unternehmen, Hochschulen und Religionsgemeinschaften Förderanträge stellen. So können Zuschüsse für eine Einstiegsberatung im kommunalen Klimaschutz, für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Ihrer Kommune auf LED oder den Austausch ineffizienter Elektrogeräte in Schul- und Kitaküchen beantragt werden. Schulen und Kitas können Anträge für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle ganzjährig stellen.

Fragen zur Kommunalrichtlinie oder zu anderen Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative und eine persönliche Beratung erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 030 39001 170. Für schriftliche Anfragen steht die E-Mail-Adresse skkk@klimaschutz.de zur Verfügung.

Veranstaltungen zum Themenfeld kommunaler Klimaschutz oder zu bereits erfolgreich umgesetzten Klimaschutzprojekten im Rahmen der Kommunalrichtlinie können hier abgerufen werden. Diese Veranstaltungen dienen auch dem wichtigen Informationsaustausch zwischen Akteuren, die sich mit dem Themengebiet befassen.