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Berlin: Vorrang für Elektromobilität

Datum 14.12.2017

Die Berliner Senatsverwaltung hat neue Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung von Kraftfahrzeugen veröffentlicht. Der Einsatz von Elektrofahrzeugen und der Verzicht auf Fahrzeuge mit Dieselantrieb stehen dabei im Fokus.

Große Aufmerksamkeit hat das Umweltbundesamt (UBA) im April 2017 mit der Veröffentlichung seiner Erkenntnisse zu Stickoxid-Belastungen durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen mit Dieselantrieb auf sich gezogen. In einer Pressemitteilung "Stickoxid-Belastung durch Diesel-Pkw noch höher als gedacht" hat das UBA auf die gesundheitlichen Risiken für Bewohner von Innenstädten hingewiesen. Als Folge der seit Jahren anhaltenden Grenzwertüberschreitung drohen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Vorab hatte sich Berlin schon in dem "100-Tage-Programm des Senats von Berlin" dazu entschlossen, den Einsatz von Elektrofahrzeugen zu bevorzugen. Dies soll unter anderem mit einer schrittweisen Umstellung der Fahrzeugflotte auf Hybrid- und Elektrofahrzeuge geschehen.

Eine Konkretisierung erfolgt jetzt durch eine Änderung der Beschaffungsregeln des Landes Berlin. Regine Günther, Berliner Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, hat die neu erarbeiteten Anforderungen zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen in Bezug zu den Kriterien Antriebsart, CO2, Energieverbrauch und Luftschadstoffe den öffentlichen Beschaffungsstellen bekannt gegeben. Mit einem Rundschreiben vom 5. Dezember 2017 werden die Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Fahrzeugen aktualisiert, um die Dienstwagenflotte schrittweise auf emissionsarme Fahrzeuge, wie Hybrid- und Elektrofahrzeuge, umzustellen.

Die Beschaffung von Kraftfahrzeugen mit Dieselantrieb ist gemäß dem Rundschreiben nicht mehr vorgesehen. Sie ist mit dem Risiko zukünftiger Nutzungseinschränkungen verbunden. Daher werden in Berlin künftig Fahrzeuge mit voll-elektrischem Antrieb bevorzugt und bei Bedarf die dafür notwendige Ladestruktur am Standort des Fahrzeugs aufgebaut. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wenn für den geplanten Einsatzzweck kein Fahrzeug mit rein elektrischem Antrieb zu vertretbaren Kosten geeignet ist, alternativ ein Fahrzeug mit Hybridantrieb als Kombination von Elektro- und Ottomotor (bevorzugt als Plug-In-Hybrid) oder mit Erdgasantrieb (CNG – Compressed Natural Gas oder Biomethan) zu beschaffen ist. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind dann aber bei der Beschaffung Vorgaben zu maximalen Emissionen von Stickoxid und Kohlendioxid zu berücksichtigen.