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Neuer Leitfaden zum Gemeinsamen Holzerlass

Datum 25.10.2017

Die Bundesregierung fördert mit dem Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten die nachhaltige und legale Waldwirtschaft. Ein neuer Leitfaden soll öffentliche Auftraggeber bei der Umsetzung behilflich sein. Anbieter erhalten gleichzeitig Klarheit zu den von den Beschaffungsstellen angewandten Verfahren.

Natürliche Lebensgrundlage und biologische Vielfalt - Aspekte, die den Wald auszeichnen. Dem Raubbau an diesem wichtigen Bestandteil unserer Umwelt Einhalt zu gebieten ist der Ursprung der nachhaltigen Holzwirtschaft. In dem gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten hat die Bundesregierung für Ihre Beschaffungsstellen Regeln aufgestellt, wonach nur Holzprodukte aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung beschafft werden dürfen. Zertifikate von FSC und PEFC, vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind Grundlage für den entsprechenden Nachweis.

Mit dem Gemeinsamen Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten bietet die Bundesregierung den Vergabestellen des Bundes und potentiellen Bietern/Unternehmen eine Hilfestellung an:

Sinn und Zweck dieses Leitfadens ist es, in Ergänzung zum geltenden Beschaffungserlass für Holzprodukte den ausschreibenden öffentlichen Behörden eine Handlungsanleitung bzw. Interpretationshilfe an die Hand zu geben, die die verschiedenen Möglichkeiten des Nachweises der Nachhaltigkeit für Holzprodukte, wie im Beschaffungserlass gefordert, erklären und somit ein gemeinsames Verkehrsverständnis bezüglich dieser Verfahren gewährleisten. Der Leitfaden soll vor allem helfen, die verschiedenen Verfahren und grundsätzlichen Anforderungen für den sogenannten Einzelnachweis, als alternatives Verfahren zur Produktkettenzertifizierung, darzustellen. Hierdurch erhalten zugleich die bietenden Unternehmen Klarheit über die von den Beschaffungsbehörden angewandten Verfahren. (Einleitung zum Leitfaden)

Interessant: Nach zwei Jahren wird der Leitfaden einer Evaluation unterzogen und bei Bedarf entsprechend angepasst. Grundlage für die Evaluation wird ein zukünftiges Monitoring zur Umsetzung des Beschaffungserlasses sein.