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Umweltbundesamt: Neue Leitfäden

Datum 21.08.2017

Das Umweltbundesamt hat neue Leitfäden zur nachhaltigen Beschaffung veröffentlicht. Öffentliche Einkäufer können damit Umweltaspekte bei der Beschaffung von Produkten aus Recyclingkarton, Hygienepapieren und Staubsaugern mit einbeziehen.

Das Umweltbundesamt (UBA) stellt eine Vielzahl von Informationen zur umweltfreundlichen Beschaffung bereit, die die Einkäufer der öffentlichen Hand bei der Vergabe nutzen können. Auf der Webseite "Umweltfreundliche Beschaffung" stehen für verschiedene Produktbereiche Arbeitshilfen, wie beispielhaft Leitfäden und Anbieterfragebögen zur Nutzung bereit. Aber auch Hinweise auf Umweltzeichen und gute Praxisbeispiele sind dort auffindbar.

Folgende neue Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung stehen zur Verfügung:

  • Staubsauger
    Neben der Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, effiziente Geräte zu erkennen. Dieser Leitfaden enthält die für öffentliche Beschaffungsstellen wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen zur Beschaffung solcher Geräte.
  • Hygienepapiere
    Hygienepapiere werden in der Regel nur einmal verwendet und gehen der Papierkette anschließend verloren, weil sie über die Kanalisation oder als Abfall entsorgt werden. Deshalb sollten Hygienepapiere zur Anwendung kommen, die ausschließlich aus Recyclingpapier hergestellt wurden, wenn möglich aus Sekundärfasern unterer und mittlerer Sorten. Dies sind Altpapiere mit niedriger bis mittlerer Qualität, die den Großteil des Altpapieraufkommens ausmachen.
  • Produkte aus Recyclingkarton
    Hierzu gehören zum Beispiel Ordner, Hefter und Registraturmittel. Papier- und Kartonprodukte aus Altpapier schneiden beim ökologischen Systemvergleich gegenüber Papierprodukten aus Primärfasern, die Holz als Faserrohstoff nutzen, bezogen auf die Aspekte Ressourcenverbrauch, Abwasserbelastung, Wasser- und Energieverbrauch wesentlich günstiger ab – bei vergleichbaren Gebrauchseigenschaften.