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Carsharing: Gesetz veröffentlicht

Datum 14.08.2017

Carsharing kann zur Verringerung von klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des Individualverkehrs führen. Mit dem neuen Gesetz wird die Grundlage geschaffen, Carsharing in den Kommunen weiter voran zu bringen. Das "Autoteilen" kann auch von Verwaltungen genutzt werden.

Zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Gesetz erarbeitet, um Carsharing zu fördern. Das Gesetz regelt grundlegend die Bevorrechtigung, die Kennzeichnung und die Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums im Sinne des Carsharing. Das Gesetz tritt zum 1. September 2017 in Kraft. Der Gesetzestext steht hier zum Download bereit.

Kommunen haben schon frühzeitig die finanziellen und umweltschonenden Vorzüge von Carsharing gesehen. Die Stadtverwaltung Traunstein in Oberbayern wurde 2015 Mitglied im örtlichen Carsharingverein. So können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Fahrzeuge des Vereins für Dienstfahrten nutzen. Der Erwerb eines weiteren Fahrzeugs für die Stadtverwaltung war damit nicht mehr notwendig.

Auch im im hohen Norden ist Carsharing ein Thema in der Verwaltung. Das Klimaschutzkonzept der Stadt Flensburg beinhaltet einen Einstieg in das Carsharing. Im April 2015 begann der Start des Carsharings mit 5 Stationen und 10 Autos. Neben den Umweltaspekten sind auch die wirtschaftlichen Vorteile ersichtlich:

"Weiterer Vorteil des Carsharings ist, dass die Kosten von Dienstwagen von teilweise über einem Euro / km durch das Carsharing auf 28 Cent / km gesenkt werden können."
(C. Redlich, cambio Mobilitätsservice GmbH & Co KG - Ausschusssitzung am 2. Mai 2017)

Auf einer Fachtagung des Bundesverbandes CarSharing e.V. am 07.02.2017 in Kassel wurden den Teilnehmern gute Beispiele der Carsharing-Förderung in Kommunen vorgestellt. Neben Beispielen zur Nutzung durch die Verwaltung wurden insbesondere Maßnahmen zur Einführung von Carsharing durch die Kommunen aufgezeigt.