Navigation und Service

Zur Diskussion:
Nachhaltiges Vergaberecht in Sachsen

Datum 21.04.2017

Der  Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien in Sachsen beinhaltet das Prüfen der Einbindung sozialer und ökologischer Kriterien in ein neues Vergaberecht. Beim „4. Sächsischen Vergabedialog“ in Dresden konnten die Besucher vielfältige Informationen zum Thema erhalten.

Der Freistaat Sachen hat bisher keine Nachhaltigkeitsaspekte in seinem Vergabegesetz aufgenommen. Nach der Landtagswahl 2014 schlossen die beiden Regierungsparteien im November des Jahres einen Koalitionsvertrag, der sich auch mit einer möglichen Einbindung nachhaltiger Aspekte in das Landesvergabegesetz befasst:
„Die Koalitionspartner wollen das Vergabegesetz bis spätestens 2017 überarbeiten und an die europarechtlichen Vorgaben anpassen. In diesem Zusammenhang sollen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung sowie soziale und ökologische Kriterien für das neue Vergabegesetz geprüft werden.“

„Chancen und Risiken bei der Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte bei der öffentlichen Auftragsvergabe“ – der Untertitel der von der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. durchgeführten Veranstaltung am 13. April 2017 passte gut zu den angebotenen Vorträgen. Von den neuen vergaberechtlichen Anforderungen zur Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte, über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Einhaltung sozialer Standards und der Berücksichtigung ökologischer Aspekte bis zur Nutzung einheimischer Natursteine und dem Umgang mit Lebenszykluskosten war das Themengebiet breit gefächert. Der Auftragsberatungsstelle war es dabei gelungen, aus allen angesprochenen Bereichen echte Experten zu gewinnen. Die Zuhörer konnten für die Überarbeitung des Vergabegesetzes sicherlich viele hilfreiche Anregungen gewinnen.

Der Vergabedialog schloss mit einer Podiumsdiskussion ab, bei der das Für und Wider der nachhaltigen Beschaffung aus unterschiedlichen Perspektiven dargestellt wurde.