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Neue Förderung zur umweltfreundlichen Mobilität

Datum 10.03.2017

Eine neue Förderrichtlinie unterstützt den Einsatz von Fahrzeugen, die mit Brennstoffzellen angetrieben werden. Die Richtlinie spricht die Bereiche ÖPNV und Flotten an und befasst sich auch mit der zum Betanken notwendigen Infrastruktur.

Die Nutzung moderner Antriebstechniken, insbesondere Elektromobilität und Brennstoffzellentechnologie, vermindern Treibhausgasemissionen und reduzieren den klimaschädlichen Einfluss der zurzeit genutzten Verbrennungsmotoren. Mit dem Regierungsprogramm „Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026 – von der Marktvorbereitung zu wettbewerbsfähigen Produkten unterstützt die Bundesregierung die Einführung dieser klimafreundlichen Technologien. Zu den Zielen wird im Programm unter anderem festgehalten:
„Die Bundesregierung stellt mit dem vorgelegten Regierungsprogramm die Kontinuität von Forschung, Entwicklung und Marktvorbereitung durch Demonstration, insbesondere mit dem Ziel der Kostenreduktion und der Erhöhung der System-Zuverlässigkeit im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie sicher. Komplementär hierzu flankiert die Bundesregierung den Markthochlauf durch spezifische Maßnahmen der Marktaktivierung insbesondere in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur und der stationären Energieversorgung.“

Als Teil des Regierungsprogramms ist jetzt die neue Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) veröffentlicht worden. Der Zweck der Förderung wird darin so beschrieben:
„Die Maßnahmen des BMVI im Rahmen der Fortsetzung des NIP [Anm.: Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2006 - 2016] zielen darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst  fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur, die auch einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung leisten können.“

Anträge zur Förderung von Brennstoffzellenfahrzeugen und Betankungsinfrastruktur müssen bis zum 30. Juni 2017 eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie stehen im Internetangebot der Nationalen Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW) und beim Projektträger Jülich bereit.