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NRW: Vergabegesetz und Servicestelle

Datum 08.03.2017

Die Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) beinhaltet neben einer Entbürokratisierung auch die Einrichtung einer Servicestelle.

NRW Die am 26. Januar 2017 vom Landtag NRW beschlossene Novellierung des TVgG NRW wird am 1. April in Kraft gesetzt. Eine Servicestelle für dieses Thema gibt es schon seit dem 18. Februar 2017, sie wird getragen vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen.  Die Servicestelle steht jedermann zur Verfügung und informiert über die Anwendung der ab dem 1. April 2017 geltenden Fassung des TVgG NRW in der Praxis. Allerdings wird nicht bei speziellen Einzelfällen beraten und auch juristische Beratung bietet die Servicestelle nicht an.

Wesentliche Änderungen im neuen TVgG NRW:

  • Der vergabespezifische Mindestlohn wird dem Mindestlohn des Bundes angeglichen.
  • Das sogenannte Bestbieterprinzip wird eingeführt. Es beinhaltet auch, dass nur der erfolgreiche Bieter die Nachweise nach dem TVgG NRW erbringen muss.
  • Beachtung der Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-International Labour Organisation)und Berücksichtigung von Umweltschutz-/Energieeffizienzaspekten ab einem geschätzten Auftragswert von 5.000 Euro.

Weiterhin ist es beabsichtigt, ein System einzuführen, bei dem an Stelle der erforderlichen Nachweise und Erklärungen ein Siegel vorgelegt werden kann. Vergabe.NRW schreibt dazu:

„Derzeit werden die Grundlagen und Einzelheiten des Siegelsystems erarbeitet, so dass diese Möglichkeit der Nachweisführung noch nicht zur Verfügung steht.“

Weitere Informationen, wie beispielhaft den neuen Gesetzestext und den Text der Rechtsverordnung finden Sie auf der Webseite von Vergabe.NRW.