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Gutachten: Vergaberechtsreform und soziale Aspekte der nachhaltigen Beschaffung

Datum 17.02.2017

Änderungen im Bereich der öko-sozialen Beschaffung aufgrund der Vergaberechtsmodernisierung hat Dr. Christoph Krönke von der Ludwig-Maximilians-Universität in einem Gutachten analysiert.

Am 21. Dezember 2016 hat die Bundesregierung den  Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im Bundeskabinett verabschiedet. Der NAP soll unter anderem dazu dienen, "Pflichten bzw. Verantwortlichkeiten für Staat und Wirtschaft aufzuzeigen". Auch das öffentliche Beschaffungswesen ist in den Aktionsplan aufgenommen worden. Die Beachtung sozialer Aspekte im Einkauf der öffentlichen Hand hat damit an Bedeutung gewonnen. Für den einzelnen Beschaffer stellt sich allerdings die Frage, wie er soziale Aspekte unter den vergaberechtlichen Gesichtspunkten einbeziehen kann. Unterstützung bietet in diesem Zusammenhang ein neues Gutachten. In der von der CIR beauftragten rechtsgutachtlichen Stellungnahme „Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016“ unterzieht Dr.Krönke die folgenden Punkte einer genaueren Betrachtung:

  • Veränderungen für die sozial verantwortliche Beschaffung im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 auf Bundesebene,
  • verbleibende Spielräume für die Landesvergabegesetze und die öffentlichen Auftraggeber und
  • rechtlich problematische beziehungsweise „offene“ Punkte in GWB und VgV, die als Anknüpfungspunkte für eine Effektuierung sozial verantwortlicher Beschaffung in Betracht kommen.

Dabei sollte dem Verhältnismäßigkeitsvorbehalt, der Verbindung sozialer Kriterien zum Auftragsgegenstand, dem Nachweis durch Gütezeichen und der Auslegung des fakultativen Ausschlussgrundes „Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen“ (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) besondere Beachtung geschenkt werden.

In der Zusammenfassung kommt das Gutachten unter anderem zu folgenden Ergebnissen:

  • In der Leistungsbeschreibung ist eine Berücksichtigung sozialer Aspekte in deutlich größerem Umfang möglich.
  • Eignungs- und Ausschlussprüfung ist weiterhin nur in eingeschränktem Umfang geeignet, um die Einhaltung sozialer Standards zu gewährleisten.

Die rechtsgutachtliche Stellungnahme steht auf der Webseite der Christlichen Initiative Romero e.V. (CIR) zur öffentlichen Beschaffung zum Download zur Verfügung.