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Neufassung: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff)

Datum 26.01.2017

Behörden des Bundes sind seit 2008 verpflichtet, die Vorschrift im Rahmen der Auftragsvergabe zu beachten. Die Neufassung vom 24. Januar 2017 ist nun bis zum 31. Dezember 2019 befristet und beinhaltet Änderungen in der Vorschrift selbst, wie auch in der dazugehörigen Leitlinie.

Die im Bundesanzeiger veröffentlichte Vorschrift ist am 25. Januar 2017 in Kraft getreten. Zur Sicherstellung des höchsten Energieeffizienzniveaus werden Bundesbehörden verpflichtet sie ober- und unterhalb der Schwelle anzuwenden. Interessant: In der AVV-EnEff wird auch auf die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 BHO vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens hingewiesen.

In der Vorschrift wird die Berücksichtigung verschiedener Anforderungen zur angemessenen Beachtung von Umweltschutz- und insbesondere Energieeffizienzaspekten gefordert. Hierzu gehören unter anderem die Anspruchskriterien dieser Umweltzeichen:

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind auch die voraussichtlichen Nutzungskosten, die Wartungskosten und die Kosten am Ende der Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Unterstützung zur Einbindung dieser Lebenszykluskosten bietet das
Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO).
Der gemeinsam mit der Universität der Bundeswehr - München entwickelte "Tool-Picker" bietet eine große Anzahl von Werkzeugen und dazugehörige Leitfäden an, die die Berechnung dieser Kosten vereinfachen.