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BMWi veröffentlicht Regelung zur Unterschwellenvergabe (UVgO)

Datum 17.01.2017

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Unterschwellenvergabeverordnung und Erläuterungen hierzu veröffentlicht.

Mit der Vergaberechtsmodernisierung wurde in 2016 die Oberschwellenvergabe reformiert. Die angekündigte Reform der nationalen Vergabe hat das BMWi jetzt mit der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) publiziert. Das BMWi hat zu der UVgO auch Erläuterungen veröffentlicht, die den Anwendern Hinweise zur neuen Verordnung bietet. Das BMWi weist auf seiner Webseite darauf hin, dass die UVgO im Frühjahr 2017 in Kraft treten soll. Die bis dahin geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1) wird damit ersetzt. Voraussetzung dafür ist, dass die maßgeblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder auf die neue UVgO Bezug nehmen.

Die UVgO wurde gemeinsam mit den Bundesressorts unter Beteiligung der Länder erarbeitet. Im Rahmen der Anhörung wurden Stellungnahmen übermittelt, die das Ministerium hier veröffentlicht hat.

Wie im Bereich der Oberschwellenvergabe wurden die nachhaltigen Aspekte "Soziales" und "Ökologie" in die Grundsätze der Vergabe (§ 2 Abs. 3) übernommen. Weitere Details zur nachhaltigen Beschaffung sind unter anderem hier zu finden:

  • § 23 Leistungsbeschreibung - Abs. 2
  • § 24 Nachweisführung durch Gütezeichen
  • § 43 Zuschlag und Zuschlagskriterien - Abs. 2, 3 und 4
  • § 45 Auftragsausführung - Abs. 2

BMWi zur Reform der Unterschwellenvergabe