Navigation und Service

Faire Behörde: Beschaffung nachhaltiger IT im BMZ

Datum 16.01.2017

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat soziale und ökologische Standards bei der Neuanschaffung von IT-Geräten berücksichtigt.

Das BMZ achtet bei der Neuanschaffung von IT-Geräten auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeitsstandards, schließlich sind die Aufgaben des Ministeriums unter anderem auch, eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen sowie Klima und Umwelt zu schützen. In einer Ausschreibung zur Anschaffung neuer Monitore, Arbeitsplatzcomputer und Peripheriegeräte wurden daher Aspekte der Nachhaltigkeit eingebunden. Der als Folge der Ausschreibung vereinbarte Rahmenvertrag zur Lieferung der nachhaltigen Hardware hat eine Laufzeit von vier Jahren. Benötigt werden rund 300 Geräte pro Jahr für die Standorte Berlin und Bonn. Das Auftragsvolumen für die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ca. 1.800 000 € (netto).

In dem Lastenheft werden verschiedenste Detailpunkte zur Nachhaltigkeit angesprochen, wie beispielhaft, im Bereich der ökologischen Aspekte, die Energieeffizienz (EU Energy Star), recyclinggerechte Konstruktion und umweltfreundliche Materialeigenschaften.

Der Schwerpunkt der Ausschreibung bei den Nachhaltigkeitsaspekten liegt bei  den sozialen Aspekten. In den Unterlagen wird dazu folgendes erwähnt:
„Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass die grundlegenden Arbeits- und Sozialstandards bei der Herstellung der zu liefernden Waren im weitest möglichen Umfang eingehalten werden. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Nachweis der Einhaltung entlang der gesamten Lieferkette bis hin zu den Rohstoffen schwierig ist, während ein entsprechender Nachweis für die erste Stufe der Lieferkette (Endmontage der IT-Hardware) angesichts diverser Ansätze und Initiativen des IT-Sektors für soziale Verantwortung wie beispielsweise die Unternehmensinitiative EICC (Electronic Industry Citizenship Coalition; www.eiccoalition.org) möglich ist.“

Die Schwierigkeit besteht darin, die Einhaltung der nachhaltigen sozialen Kriterien nachzuweisen, weil in einigen Produktionsbereichen und Lieferketten etablierte Systeme dazu fehlen. Daher beinhaltet die Ausschreibung ein Vorgehen in zwei Stufen: Die Einhaltung sozialer Kriterien, die  durch unabhängige Nachweise bestätigt werden können, werden zum einen als Ausschlusskriterien definiert, wie beispielhaft die ILO-Kernarbeitsnormen. Soziale Kriterien, die bisher keine anerkannte Nachweisführung ermöglichen, werden in der Ausschreibung zum anderen als Zuschlagkriterien bewertet. Hierzu wird von jedem Bieter ein Bieterkonzept gefordert. Die darin enthaltene  Beantwortung der Leitfragen zum Umgang mit Sozialkriterien wurde bewertet. Diese Bewertung beeinflusste die  Entscheidung, welcher Anbieter den Zuschlag erhielt.

Damit wird das Ergebnis der Ausschreibung durch die Einbindung von Nachweisen, der Einforderung eines Bieterkonzepts und der Bewertung dieses Konzepts im Rahmen einer Matrix dahingehend beeinflusst, dass die sozialen nachhaltigen Faktoren eine große Rolle spielen.

Fachliche Expertise im Bereich der sozialen Aspekte wurde bei der Ausschreibung des BMZ durch die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ), auch bekannt durch die Bereitstellung des Kompass Nachhaltigkeit, und die unabhängige Nichtregierungsorganisation World Economy, Ecology & Development (WEED) eingebracht. Auf der von WEED bereit gestellten Webseite zur Kampagne „PC Global“ können Sie sich über weitere Praxisbeispiele zur Einbindung sozialer Kriterien in Ausschreibungen von IT informieren.

Als Praxisbeispiel stehen Ihnen Auszüge aus dem Lastenheft, der Aufgabenstellung und Erläuterung zu Kriterien sowie die dazugehörige Bewertungsmatrix, hier zur Verfügung. Enthalten ist in diesem Dokument auch eine Unterlage „Lessons learned“, die Schwierigkeiten und Verbesserungsvorschläge zu der gewählten Vorgehensweise darstellt.

Auszüge aus den Vergabeunterlagen