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Umweltbundesamt: Nutzungsdauer von Computern verlängern!

Datum 05.10.2016

Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigt auf: Eine Verlängerung der Nutzungszeiten von Computern vermindert die Kosten, den Personaleinsatz und die Umweltbelastung.

In Deutschland sind im öffentlichen Dienst cirka 4,6 Millionen Personen beschäftigt. Ein großer Teil der Beschäftigten ist an Computerarbeitsplätzen tätig. Dies bedeutet, dass die öffentlichen Verwaltungen einen erheblichen Anteil an dem von der IKT verursachten Energie- und Ressourcenverbrauch haben.
Unter Berücksichtigung dieses Ansatzes hat die Studie des Umweltbundesamtes "Ökologische und ökonomische Aspekte beim Vergleich von Arbeitsplatzcomputern für den Einsatz in Behörden unter Einbeziehung des Nutzerverhaltens (Öko-APC)" das Ziel verfolgt, " ...die Potentiale zur Ressourceneinsparung im Aktionsfeld Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) auszuloten und aufzuzeigen, wie die IKT dazu beitragen kann, die Ressourceninanspruchnahme insgesamt zu senken.".
Sie kommt unter anderem zum Ergebnis, "... dass die Verlängerung der Nutzungsdauer des Notebooks das Treibhauspotenzial in einem Zeitraum von 10 Jahren um ca. 390 kg-Kilogramm CO2e (≈28%) pro Computerarbeitsplatz verringert.".

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In einem gemeinsamen Positionspapier des Umweltbundesamtes und des Öko-Instituts e.V. wird eine Verlängerung der Nutzungsdauer von IT gefordert. Hintergrund ist ein IT-Ratsbeschluss aus dem Jahr 2013, in dem eine Nutzungsdauer von 3 Jahren für mobile Geräte empfohlen wird. Damit wird die Nutzungszeit von Smartphones und Notebooks gleichgesetzt, obwohl Notebooks wesentlich länger genutzt werden können. Am Ende des Positionspapiers schlagen das Umweltbundesamt und das Öko-Institut e.V. einen 6-Punkte-Plan für den Einsatz von Computerarbeitsplätzen in den Bundesbehörden vor. Dieser beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Maßnahme 1: Erhöhung der empfohlenen Mindestnutzungsdauer in der Bundesverwaltung
    Alle Arbeitsplatzcomputer, stationär und mobil, sollten eine Mindestnutzungsdauer von 6 Jahren haben.
  • Maßnahme 2: Qualität und Haltbarkeit als Kernanforderung der öffentlichen Beschaffung
    Die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei der Anschaffung garantiert gute Qualität und Haltbarkeit von Arbeitsplatzcomputern. Die Beschaffungsleitfäden des Umweltbundesamtes und die Kriterien des Blauen Engel sind eine gute Orientierungshilfe. Damit kann eine Mindestnutzungsdauer von 6 Jahren möglichst ohne Reparaturen realisiert werden.
  • Maßnahme 3: Vorausschauende Beschaffung zur Vermeidung von häufigen Gerätewechseln
    Bei einer Neuanschaffung sollte stets abgeschätzt werden, ob die zum Kauf erwogenen Arbeitsplatzcomputer den Ansprüchen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Software und Betriebssysteme auch in den nächsten 6 Jahren noch genügen werden.
  • Maßnahme 4: Bedarfsgerechte Ausstattung des Computerarbeitsplatzes
    Wenn es sich um einen rein stationären Arbeitsplatz handelt, sollte ein Mini-PC genutzt werden. Nur wenn die Arbeit auch mobil erfolgen muss, sollte ein Notebook zum Einsatz kommen.
  • Maßnahme 5: Kaskadennutzung als Mittel zur Verlängerung der Nutzungsdauer
    Eine weitere Nutzung der funktionstüchtigen Arbeitsplatzcomputer nach dem Nutzungsende sollte grundsätzlich angestrebt und in entsprechende Verwaltungsvorschriften geregelt werden.
  • Maßnahme 6: Beschaffung von wiederaufbereiteten Geräten
    In den Beschaffungsprozess sollen auch gebrauchte und wieder aufgearbeitete Geräte einbezogen werden, um die Nachfrage der ReUse-Märkte zu stärken.