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Förderung von Sportvereinen und kommunalen Unternehmen

Datum 14.07.2016

Ab dem 1. Juli 2016 bietet die Kommunalrichtlinie erweiterte Fördermöglichkeiten für Klimaschutzprojekte in Kommunen. Zum ersten Mal können Sportvereine Anträge für Klimaschutzinvestitionen stellen. Auch für kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung wurde die Förderung ausgeweitet.

Ein neu eingeführter Förderschwerpunkt beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren. Auch die Förderung des Austausches von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kindertagesstätten ist jetzt möglich.

Anträge für die Kommunalrichtlinie können zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2016 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Ab dem 1. Januar bis 31. März 2017 wird ein weiteres Antragsfenster geöffnet.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des BMUB entnehmen.