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Beschaffung von Holzprodukten - Aussetzung des Auslegungserlasses aus 2015

Datum 10.06.2016

Mit der Aussetzung des Auslegungserlasses zur Beschaffung von Holzprodukten vom 8. Dezember 2015 durch das Bundesumweltministerium, ist bis zur Wiedereinsetzung des Erlasses nach den alten Regelungen zu verfahren.

Der Erlass aus dem Dezember 2015 hatte eine lückenlose Nachweiskette (engl. Chain of Custody - CoC) bis zum endverarbeitenden Betrieb vorgesehen. Eine CoC-Zertifizierung entspricht der Grundidee des BMUB in Bezug auf die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung insbesondere hinsichtlich des Schutzes, des Erhalts und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder. Eine Wiedereinsetzung des Erlasses erfolgt nach einer definitorischen Abgrenzung des Begriffes des "endverarbeitenden Betriebs".

Ausführlichere Informationen erhalten Sie beim Informationsangebot des DStGB zur Vergabe öffentlicher Aufträge und auf der Webseite des Bundesanzeiger Verlag.