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Nachhaltige Beschaffung: Neues aus den Bundesländern

Datum 19.05.2016

Ein neuer Leitfaden zur umweltgerechten Beschaffung, Gesetzentwürfe und Änderungen in bestehenden Vorschriften der Bundesländer: Aktuelles aus Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur nachhaltigen Beschaffung.

Berlin: Änderungen in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt
Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz regelt grundsätzlich die Beschaffung. Die Verwaltungsvorschrift "Beschaffung und Umwelt" konkretisiert die Regeln in Bezug auf die umweltverträgliche Beschaffung. Im März wurden in der Verwaltungsvorschrift und in den Anhängen (Leistungsblätter, Erläuterungen zur Berechnung von Lebenszykluskosten und Berechnungshilfen) Änderungen in Kraft gesetzt, die unter anderem IT-Rechenzentren, Bekleidung und Innenbeleuchtung betreffen.
Eine Übersicht der Änderungen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Bayern: Änderung im Bestattungsgesetz
Eine Änderung im Bestattungsgesetz soll es den Kommunen erlauben, in ihren Friedhofssatzungen das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit aufzunehmen. Hierzu liegen dem Bayerischen Landtag drei Gesetzentwürfe vor. Auch eine Aussage, wie der erforderliche Nachweis erbracht werden kann, ist Bestandteil der Entwürfe. Informationen hierzu können Sie der Webseite des Bayerischen Landtags entnehmen. Die Gesetzentwürfe (Drucksachen 17/8884, 17/10903 und 17/10925) finden Sie unter Zuhilfenahme der Suchseite des Bayerischen Landtags.

Hamburg: Neuer Leitfaden zur umweltgerechten Beschaffung
Der Umweltaspekt ist Bestandteil des Hamburgischen Vergabegesetzes. Mit dem neuen Leitfaden - Umweltfreundliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg werden die Möglichkeiten konkretisiert und den Beschaffern Hilfestellung gegeben. Bestandteile des Leitfadens sind neben dem Thema "Lebenszykluskosten" (inklusive Kalkulationsblätter) auch produktbezogene Informationen, wie zum Beispiel zu Wandfarben, zur Elektromobilität und zu Recyclingpapier.
Weitere Informationen können Sie der Mitteilung auf der Webseite der Freien und Hansestadt Hamburg entnehmen.

Nordrhein-Westfalen: Vereinfachung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Änderungen im Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes sollen bürokratische Anforderungen reduzieren, soziale und ökologische Aspekte werden aber weiterhin beachtet. Im Detail sollen dazu beispielsweise die Erhöhung der Bagatellgrenze auf 5.000 Euro sowie die Abforderung erforderlicher Nachweise und Erklärungen ausschließlich vom Gewinner der Ausschreibung beitragen. Bestandteil der Änderung ist auch die Einrichtung einer Servicestelle zur kostenlosen Beratung.
Auf der Seite der Landesregierung finden Sie hierzu eine Information des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk.
Einen Referentenentwurf finden Sie auf den Seiten des Landtags.

Schleswig-Holstein: Entwurf eines Energiewende- und Klimaschutzgesetzes
Ziel des Gesetzentwurfs sind effektive Maßnahmen gegen den Klimawandel. Hierzu soll auch die Beschaffung der öffentlichen Hand in Schleswig-Holstein beitragen, die im Regelungsbereich "Ziele und Maßnahmen der Landesregierung im Rahmen ihrer Vorbildfunktion für Baumaßnahmen, die Bewirtschaftung von Landesliegenschaften sowie für Stärkung von Energieeffizienz und Klimaschutz bei der Beschaffung und für nachhaltige Mobilität" einbezogen ist. Laut Gesetzentwurf ist im Bereich Nachhaltige Beschaffung (mit Schwerpunkt auf energieeffiziente Beschaffung) eine Zusammenarbeit mit Hamburg vorgesehen.
Das Land Schleswig-Holstein hat auf seiner Webseite weitere Informationen zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz veröffentlicht.