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Baden-Württemberg - Landestariftreue- und Mindestlohngesetz

Mit dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz soll sichergestellt werden, dass öffentliche Aufträge des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen sowie sonstiger öffentlicher Auftraggeber, die in Baden-Württemberg Aufträge vergeben, nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags ein Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten.