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Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)

Erstellende Organisationseinheit: Baden-Württemberg

Herausgeber: KNBBW

Bundesland: Baden-Würtemberg

Datum: 04.04.2018

Ablaufdatum: 04.04.2020

Produktgruppe: Sonstiges

Vergabeart: keine-Vergabe

Dokumentenart: Gesetz

Nachhaltigkeitsaspekte: Sozial

Verschlagwortung: Tariftreue, Mindestlohn

Kurzbeschreibung/Hintergrundinformationen: Dieses Gesetz hat den Zweck, dass öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge nach Maßgabe dieses Gesetzes nur an Unternehmen vergeben dürfen, die ihren Beschäftigten das in diesem Gesetz festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Das vergabespezifische Mindestentgelt wurde an den bundesgesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Auswirkungen dieses Gesetzes erstrecken sich auch auf eventuelle Subunternehmer.

Dokument: LTMG.pdf (62,35 KB)