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Allgemeines zur nachhaltigen Beschaffung

Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern

Die nachhaltige Beschaffung der öffentlichen Hand muss differenziert betrachtet werden. Unterschiede bei der Ausgestaltung sind auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene an der Tagesordnung. Oftmals sind dafür die rechtlichen Grundlagen, aber auch ein unterschiedlicher Wissensstand zur nachhaltigen Beschaffung ausschlaggebend. Eine Möglichkeit hier gegenzusteuern ist eine institutionalisierte Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen.
Auch das Informationsangebot auf der Webseite der KNB hilft dabei, notwendige Informationen direkt zu erhalten, oder eine Stelle zu finden, die weiterhelfen kann. Sollten Sie nicht fündig werden, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite.

Ein regelmäßiger Informationsaustausch findet bei der Allianz für nachhaltige Beschaffung statt, eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der nachhaltigen Beschaffung.
Die Bundesregierung hat Nachhaltigkeit zum Leitprinzip des Regierungshandelns erklärt. Die Gestaltung und Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt dabei unter Mitarbeit aller Ressorts. Länder und Kommunen, haben jedoch jeweils länderspezifische Regelungen zu beachten und beziehen daher Nachhaltigkeitskriterien mit unterschiedlichen, selbstgewählten Schwerpunkten in Beschaffungsvorgänge ein. Um dennoch in ganz Deutschland eine nachhaltige Beschaffung möglichst umfassend zu fördern, haben Bund und Länder eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Hierfür arbeiten unterschiedliche Gremien in der Allianz für nachhaltige Beschaffung zusammen. Diese Expertengruppen setzen sich aus Vertretern der Bundesressorts, der Länder und der kommunalen Spitzenverbänden zusammen. Ziel ist es, anspruchsvolle Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung zu entwickeln und den Aspekt der Nachhaltigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge insgesamt stärker zu berücksichtigen, sowie Informationen auszutauschen.

Derzeit werden von den Expertengruppen sechs Themenbereiche bearbeitet:

  • Elektromobilität
  • Standards
  • Ressourceneffizienz
  • Statistik / Monitoring
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Nachhaltiges Bauen

Die Arbeitsergebnisse werden jährlich durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einem Bericht veröffentlicht. Die bisher veröffentlichten Berichte, wie auch Ergebnisse der Expertengruppen finden Sie hier: